Rechtsprechung
BGH, 19.09.2002 - V ZB 27/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsbeschwerde - Zulassungsgrund - Fristwahrung - Konkrete Anweisung des Anwalts
- Judicialis
ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 238 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 2 Nr. 1
Fortbildung des Rechts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung …
Auszug aus BGH, 19.09.2002 - V ZB 27/02
Unter dem Gesichtspunkt des § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO können materiell- oder verfahrensrechtliche Fehler nur dann die Zulassung der Rechtsbeschwerde begründen, wenn sie über die Einzelfallentscheidung hinaus die Interessen der Allgemeinheit nachhaltig berühren (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 29. Mai 2002, V ZB 11/02, Umdr. S. 6 f, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen). - BGH, 11.02.1998 - XII ZB 184/97
Kontrolle der Ausführung von Einzelweisungen durch den Rechtsanwalt
Auszug aus BGH, 19.09.2002 - V ZB 27/02
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist mehrfach ausgesprochen worden, daß es auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen einer Anwaltskanzlei für die Fristwahrung nicht entscheidend ankommt, wenn der Anwalt im Einzelfall eine konkrete Anweisung erteilt hat, bei deren Befolgung die Frist gewahrt worden wäre (s. nur BGH, Beschl. v. 11. Februar 1998, XII ZB 184/97, NJW-RR 1998, 787, 788;… Beschl. v. 25. März 1998, IV ZB 1/98, BGHR ZPO § 233 Einzelanweisung 2, jew. m.w.N.). - BGH, 25.03.1998 - IV ZB 1/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtbefolgung einer Einzelanweisung …
Auszug aus BGH, 19.09.2002 - V ZB 27/02
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist mehrfach ausgesprochen worden, daß es auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen einer Anwaltskanzlei für die Fristwahrung nicht entscheidend ankommt, wenn der Anwalt im Einzelfall eine konkrete Anweisung erteilt hat, bei deren Befolgung die Frist gewahrt worden wäre (s. nur BGH, Beschl. v. 11. Februar 1998, XII ZB 184/97, NJW-RR 1998, 787, 788; Beschl. v. 25. März 1998, IV ZB 1/98, BGHR ZPO § 233 Einzelanweisung 2, jew. m.w.N.).
- OLG Köln, 10.12.2009 - 21 UF 133/09
Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aufgrund einer entgegenstehenden und …
Dies gilt insbesondere, wenn für den Rechtsmittelführer Unsicherheit über das einzulegende Rechtsmittel besteht und diese auf Fehler oder Unklarheit der anzufechtenden Entscheidung beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - V ZB 27/02, NJW-RR 2003, 277).